Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 14.10.2025
für Beratungsdienstleistungen der
3Connect TOC GmbH, Antonio-Segni-Str. 4, 44263 Dortmund
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Reisekosten und Spesen
- Leistungszeit und -ort
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Stornierung und Umbuchung
- Leistungsänderungen
- Haftung
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Urheberrechte
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Sie finden keine Anwendung auf Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind spezifisch auf den Buchungsprozess für das Produkt SHIPPING QUICKCHECK angepasst und gelten spezifisch für die Webseite https://www.shipping-quickcheck.de
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
3Connect TOC GmbH
Antonio-Segni-Str. 4, 44263 Dortmund
Registereintrag:
Amtsgericht Dortmund, HRB 37691
Umsatzsteuer-ID:
folgt nach Bekanntgabe durch das Finanzamt
und dem jeweiligen Kunden (Unternehmen, juristische Person oder Kaufmann im Sinne des HGB) über Beratungsdienstleistungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Versandoptimierung und strategisches Transportmanagement.
Art, Umfang und Inhalte der Beratung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung des Anbieters.
Die Leistungen können insbesondere Analysen, Workshops, Konzeptentwicklungen, Prozessoptimierungen, Handlungsempfehlungen und Umsetzungsbegleitungen umfassen.
Der Anbieter schuldet dabei keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Beratungsleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website sowie aus der individuellen Buchungsbestätigung des Anbieters.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Buchung.
(2) Geschäfte zwischen dem Anbieter und dem Kunden können über alle im B2B-Bereich üblichen Kommunikationswege zustande kommen – insbesondere über die Website, per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder schriftliche Vereinbarung.
(3) Durch Absenden einer Buchungsanfrage über das Online-Formular oder durch sonstige ausdrückliche Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt, z. B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail, schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung kann wahlweise per
- Vorkasse (Überweisung) oder
- Rechnung
erfolgen.
(3) Das Zahlungsziel bei Zahlung per Rechnung beträgt 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.
(4) Bei projektbasierten Beratungsleistungen mit einem Netto-Angebotswert von mehr als 10.000 € kann der Anbieter eine Teilzahlung bei Beauftragung verlangen.
Die Anzahlung beträgt 30% der vereinbarten Gesamtsumme und ist nach Vertragsschluss, jedoch vor Leistungsbeginn fällig.
Die Restzahlung wird mit Abschluss des Projekts oder nach den vertraglich vereinbarten Meilensteinen fällig.
Der Anbieter behält sich vor, die Durchführung der Beratungsleistung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen. Bei Nichtzahlung der Anzahlung ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
(5) Bei laufender Beratung im Rahmen eines Betreuungsvertrags erfolgt die Abrechnung in regelmäßigen Intervallen — in der Regel monatlich oder gemäß der individuellen Vereinbarung.
Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
Nicht genutzte Beratungskontingente innerhalb eines Abrechnungszeitraums verfallen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
5. Reisekosten und Spesen
(1) Soweit Beratungsleistungen vor Ort beim Kunden oder an einem anderen Einsatzort erbracht werden, sind die dadurch entstehenden Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Kunden zu tragen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, das Verkehrsmittel nach Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und basierend auf eigener Terminplanung frei auszuwählen.
Hierbei wird in der Regel
- bei Bahnreisen die 1. Klasse,
- bei innereuropäischen Flügen die Economy Class,
- bei Interkontinentalflügen die Business Class,
- und bei Fahrten mit dem Pkw eine Kilometerpauschale von 0,42 € pro gefahrenem Kilometer jeweils für Hin- und Rückfahrt berechnet.
(3) Übernachtungskosten werden gegen Vorlage entsprechender Belege in tatsächlicher Höhe abgerechnet, sind jedoch auf maximal 150 € pro Nacht begrenzt.
Diese Begrenzung gilt nicht bei Aufenthalten während Messezeiten, Großveranstaltungen oder vergleichbaren Ausnahmesituationen, in denen marktübliche Hotelpreise überschritten werden.
Bei mehrtägigen Einsätzen kann zusätzlich eine angemessene Pauschale für Verpflegungsmehraufwand gemäß den steuerlich zulässigen Sätzen berechnet werden.
(4) Reisezeiten gelten grundsätzlich als vergütungspflichtige Arbeitszeit und werden mit einem Stundensatz von 79 € (zzgl. USt) berechnet.
Reisezeiten bis zu zwei Stunden Dauer (einfache Strecke) oder innerhalb eines maximalen Entfernungsradius von 150 km um den Sitz des Anbieters (44263 Dortmund) gelten als nicht vergütungspflichtig.
Darüber hinausgehende Reisezeiten werden vollumfänglich gemäß dem genannten Stundensatz vergütet.
(5) Reisekosten und Reisezeiten werden nach Abschluss der Reise in Rechnung gestellt und sind – sofern nicht anders vereinbart – zusätzlich zur vereinbarten Beratungsvergütung zu zahlen.
(6) Der Anbieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen ein Pauschalangebot einschließlich Reisekosten zu unterbreiten.
In diesem Fall sind die enthaltenen Reise- und Nebenkosten ausdrücklich im Angebot inkludiert, sodass keine gesonderte Abrechnung erfolgt.
6. Leistungszeit und -ort
(1) Die Durchführung der Beratungsleistung erfolgt zu den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Terminen.
(2) Die Leistung kann – je nach Angebot – vor Ort beim Kunden, online per Videokonferenz oder in den Räumlichkeiten des Anbieters erbracht werden.
(3) Änderungen oder Verschiebungen von Terminen bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien.
(4) Sollte der Anbieter aufgrund Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung
(z. B. höhere Gewalt) an der Erbringung der vereinbarten Leistung verhindert sein, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.
In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.
Ist eine Nachholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich, entfällt die Leistungspflicht für den betroffenen Termin; bereits gezahlte Vergütungsanteile für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen, Unterlagen oder Zugänge oder verweigert der Kunde seine Mitwirkung ganz oder teilweise, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
Eventuelle Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, die auf vorgenannte Gründe zurückzuführen sind, kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.
(3) Bei pauschal vergüteten Beratungsleistungen gilt:
Kann ein vereinbarter Beratungstermin nicht wie geplant stattfinden, weil der Kunde sich nicht ausreichend vorbereitet hat, erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht rechtzeitig bereitstellt oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen eine Terminverschiebung erforderlich wird, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden 70 % des vereinbarten Honorars oder der anteiligen Tagesvergütung als Ausfallvergütung zu berechnen.
Bei mehrtägigen Projekten wird die Tagesvergütung ermittelt, indem die Gesamtvergütung durch die vereinbarte Anzahl der Beratertage geteilt wird. Einsätze bis 4 Stunden werden auf halbe Beratertage aufgerundet. Einsätze über 4 Stunden werden auf ganze Beratertage aufgerundet.
Der Anbieter ist berechtigt, einen höheren tatsächlichen Ausfall nachzuweisen und diesen mit 125 € Entschädigung je ausgefallener Beratungsstunde, maximal 750 € je Tag, geltend zu machen.
(4) Eine Berufung des Kunden auf höhere Gewalt bleibt hiervon unberührt.
In Fällen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, plötzliche schwere Erkrankung) werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten für den betroffenen Zeitraum befreit.
Der Kunde ist in solchen Fällen nicht zur Zahlung einer Ausfallvergütung verpflichtet, jedoch verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über das Eintreten des Ereignisses zu informieren und geeignete Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
8. Stornierung und Umbuchung
(1) Stornierungen oder Umbuchungen sind schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.
(2) Je nach Zeitpunkt der Stornierung gelten folgende Regelungen:
- bis 14 Tage vor Leistungstermin: kostenfrei,
- bis 3 Tage vor Leistungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- weniger als 3 Tage vor Leistungstermin: 70 % der vereinbarten Vergütung
(3) Bei pauschal vergüteten Projekten wird die Tagesvergütung analog zu Abschnitt 6 Absatz 3 berechnet.
Der Anbieter ist berechtigt, bei nachweislich höherem Schaden 125 € Entschädigung je ausgefallener Beratungsstunde, maximal 750 € je Tag, geltend zu machen.
(4) Stornokosten für bereits gebuchte Reiseleistungen (z. B. Flug, Hotel, Bahn oder Mietwagen), die im Zusammenhang mit dem vereinbarten Beratungstermin stehen, sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
Der Anbieter hat die entstandenen Kosten oder Stornogebühren nachzuweisen (z. B. durch Rechnungen oder Buchungsbelege).
(5) Eine Berufung des Kunden auf höhere Gewalt bleibt unberührt.
In Fällen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, schwere Erkrankung) werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten für den betroffenen Zeitraum befreit.
Bereits entstandene Reisekosten oder Stornogebühren Dritter sind hiervon jedoch nicht umfasst und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
9. Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, inhaltliche oder methodische Anpassungen der Beratungsleistungen vorzunehmen, sofern diese den Zweck und die Zielsetzung der Beratung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Dies gilt insbesondere, wenn sich im Verlauf der Zusammenarbeit zeigt, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten beim Kunden nicht oder nur eingeschränkt sinnvoll umsetzbar sind.
(2) Bei standardisierten Beratungspaketen darf der Anbieter Inhalte, Reihenfolge, Dauer oder Methoden der einzelnen Module nach fachlichem Ermessen anpassen, um ein optimales Beratungsergebnis zu gewährleisten.
Solche Anpassungen gelten nicht als Leistungsabweichung oder Mangel, solange der vereinbarte Gesamtumfang und die Zielrichtung der Beratung gewahrt bleiben.
(3) Führt eine erforderliche Anpassung zu einem erheblichen Mehraufwand (z. B. zusätzlicher Analysebedarf, neue Themenfelder, ergänzende Auswertungen oder Workshops), wird der Anbieter den Kunden vorab informieren und ein entsprechendes Angebot für die Erweiterung der Leistung unterbreiten.
Solche zusätzlichen Inhalte können, soweit verfügbar, auch als separate Zusatzmodule gebucht werden.
Die Durchführung zusätzlicher Leistungen erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden.
(4) Änderungen oder Ergänzungen, die vom Kunden nach Vertragsschluss gewünscht werden und über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Leistungsänderung auf Veranlassung des Kunden und werden gesondert vergütet.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die dreifache vereinbarte Vergütung und in jedem Fall auf 25.000 € begrenzt – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
(3) Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde maximal jedoch auf die einfache vereinbarte Vergütung und in jedem Fall auf 5.000 € begrenzt – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strategische, technische oder wirtschaftliche Daten – vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Die Verpflichtung gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus und bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
In letzterem Fall ist die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab zu informieren.
(4) Soweit im Einzelfall eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen wird, gilt diese vorrangig.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, für Zwecke der internen Qualitätssicherung und Leistungsverbesserung anonymisierte Projektdaten oder Erfahrungswerte zu verwenden, sofern daraus keine Rückschlüsse auf den Kunden gezogen werden können.
(6) Der Anbieter betreibt unter eigener Domain eine Webplattform, auf der Strukturdaten aus Kundenprojekten – insbesondere in aggregierter oder kartographischer Form – zu Analyse- und Marktinformationszwecken dargestellt werden können.
Diese Daten dienen der Darstellung von Markt- und Strukturinformationen und können von Dritten eingesehen oder genutzt werden.
Der Kunde kann auf Wunsch eigene Daten pflegen oder aktualisieren.
Die Nutzung der Plattform durch Dritte erfolgt entgeltlich; der Anbieter ist berechtigt, hieraus Erlöse zu erzielen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen.
Voraussetzung für jede Form der Veröffentlichung ist eine vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die im Rahmen des Beratungsvertrages eingeholt wird.
Ein erteilter Widerruf der Zustimmung muss schriftlich erfolgen und wirkt nur für die Zukunft.
Standardmäßig werden die Daten anonymisiert veröffentlicht, sodass keine Rückschlüsse auf den Kunden oder dessen Unternehmen möglich sind.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die Daten auch nicht anonym, einschließlich Unternehmensname und Kontaktdaten, dargestellt werden, wenn der Kunde Interesse an Angeboten oder Kontakten Dritter hat.
(7) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.
12. Urheberrechte
(1) Alle vom Anbieter erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen, Berichte, Datenmodelle, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich beim Anbieter, auch wenn die Leistungen auf Vorgaben oder Materialien des Kunden basieren.
(2) Der Kunde erhält an den im Rahmen der Beratung überlassenen Unterlagen und Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
Dieses berechtigt ihn zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen.
(3) Soweit in der Leistungsbeschreibung des Beratungsprodukts ausdrücklich ein erweitertes Nutzungsrecht vorgesehen ist, darf der Kunde die im Rahmen der Leistung entstandenen Daten, Auswertungen oder Dokumente auch für eigene externe Zwecke verwenden – insbesondere für Ausschreibungen, Anträge, Präsentationen oder Berichte gegenüber Dritten.
Eine kommerzielle Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung der Ergebnisse ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(4) Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der vom Anbieter erstellten Inhalte durch den Kunden dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters erfolgen.
Werden solche Anpassungen vereinbart, hat der Anbieter das Recht, als Urheber benannt zu werden.
(5) Der Anbieter bleibt berechtigt, die im Rahmen der Beratung gewonnenen Erfahrungswerte und anonymisierten Erkenntnisse für eigene Zwecke weiterzuverwenden, soweit hierbei keine vertraulichen Informationen des Kunden offenbart werden.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

